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Beschäftigtendatenschutz 2018
Während moderne Technologien eine nahezu unbegrenzte Verarbeitung von Daten ermöglichen, wird der Datenschutz in vielen Unternehmen selten großgeschrieben. Dies ist auch dem Gesetzgeber bewusst und Anlass zur Stärkung der Rechte der Betroffenen mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und der Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG n. F.).
Ostwestfalen/Lippe 2018 | Kathrin Schulze Zumkley, Gütersloh